Wir stellen uns vor…
„Sage es mir, und ich vergesse es; zeige es mir, und ich erinnere mich; lass es mich tun, und ich behalte es.“ – Konfuzius
Leistungsangebot
10 Beiträge von September 2018 bis Juni 2019
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Betrag in EURO
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Schulgeld
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€ 215,–
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Schulgeld und betreutes Essen
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€ 333,–
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Schulgeld und Halbinternat bis 17:00 Uhr (inkl. Essen)
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€ 490,–
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Schulgeld und 1 Tag/Woche Halbinternat (inkl. 1x Essen)
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€ 305,–
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Schulgeld und 2 Tage/Woche Halbinternat(inkl. 2x Essen)
Sommerbetreuung 2019 (1.-bis 3. Juliwoche) pro Woche |
€ 368,–
€ 168,– |
Essensbeitrag | € 8,– |
10 Beiträge von September 2019 bis Juni 2020
Betrag in EURO
Schulgeld 215 EUR
Schulgeld und betreutes Essen 333 EUR
Schulgeld und Halbinternat bis 17 Uhr (inkl. Essen) 490 EUR
Schulgeld und Halbinternat 1 Tag/Woche (inkl. Essen) 305 EUR
Schulgeld und Halbinternat 2 Tage/Woche (inkl. Essen) 368 EUR
Sommerbetreuung 2020 pro Woche 168 EUR
Bezahlung vor Ort an der Pforte von 08:50 Uhr bis 14:00 Uhr
Essensbeitrag 8 EUR
1 Halbinternat Nachmittag (inkl. Essen) 33 EUR
Abbuchungsstichtag:
Die zehn Monatsbeiträge sind am 5. jeden Monats fällig und werden gemäß Aufnahmevertrag am 5. per Einziehungsauftrag abgebucht. Aus organisatorischen Gründen wird im September erst Mitte des Monats abgebucht. Eine Ab- und Ummeldung der gewählten Leistungen während des Schuljahres ist nur bis zum 15. Jänner mit Auswirkung für das darauffolgende Semester möglich.
Anfragen zur Beitragsverrechnung:
Bitte wenden Sie sich an die Schulstiftung der Erzdiözese Wien, Frau Sodomka, Tel.Nr. 01 / 394 9000 – 105 bzw. unter sodomka@privatschulen.at.
Verzug in der Beitragsleistung:
Nach einer Zahlungserinnerung an Sie, wird die offene Forderung zum Inkasso an eine externe Firma übergeben. Der Schulerhalter behält sich das Recht vor, den Schulvertrag aufzuheben, wenn die Beiträge trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht entrichtet werden.
Rückerstattung:
Für schulfreie Tage bzw. vorübergehende Abwesenheit (z.B. Krankheit) können keine Beiträge rückvergütet werden.
Haftung:
Für abhanden gekommene Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Schulerhalter keine Haftung. Für Schäden am Schuleigentum, die durch SchülerInnen verursacht werden ist von den Eltern der betreffenden SchülerInnen Ersatz zu leisten.
Mag.a Dr. Katja Pistauer-Fischer, MA
Geschäftsführung